Preise und Anfrage - Ferienwohnung Waldwichtel in Braunlage / Harz

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45 € - 75 €


Die Preise sind abhängig von
Saison & Ferienzeiten und gelten
pro Nacht bei einer Belegung
mit 2 Personen,
für jede weitere Person erhöht
sich der Preis um 7,50 €.

Kinder bis zu 2 Jahren
übernachten kostenlos.



Die Preise sind inkl. Nebenkosten.
Im Preis enthalten:


- Endreinigung*
- Bettwäsche
- Handtücher
- Strom, Wasser, Heizung
- Fahrräder, Schlitten & Bob


* Leider müssen wir bei einem Kurzaufenthalt

(2- 4 Nächte) eine Kurzreisepauschale
in Höhe von 30 € berechnen





Für Sie immer erreichbar !!

Für weitere Infos, Anfragen oder Buchung
senden Sie uns bitte eine E-Mail
oder rufen Sie uns unverbindlich einmal ein.

Telefon  (0 55 20)   30 54 52
   





Wir freuen uns auf Sie!





Wir begrüßen unsere Gäste
am Anreisetag mit einem Harzer-Gastgeschenk



Ferienwohnung Waldwichtel in Braunlage Harz - Die Ferienwohnung in Braunlage im Harz - Komfortabel, günstig, Familienfreundlich und Kinderfreundlich. Ihre preiswerte Ferienwohnung in Braunlage / Harz.












Kurbeitrag  
      
Braunlage und Hohegeiß sind als heilklimatische Kurorte staatlich anerkannt. Zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen (Fremdenverkehrseinrichtungen), erhebt die Stadt Braunlage einen Kurbeitrag, soweit der Aufwand nicht durch Fremdenverkehrsbeiträge oder auf eine andere Weise gedeckt wird. Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden. Die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt. Der Kurbeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen.

Er beträgt je Übernachtung einschließlich Mehrwertsteuer im heilklimatischen Kurort Braunlage:
a) für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 2,20 Euro.

b) für Personen von Beginn des 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 1,10 Euro.

Vom Kurbeitrag sind freigestellt:
a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,

b) jedes 2. und weitere Kind einer Familie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Beitragsermäßigungen für Schwerbehinderte ab 70 % sind in der Kurbeitragssatzung vorgesehen. Die Voraussetzungen für die Ermäßigung des Kurbeitrages sind nachzuweisen.



 
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